Vorstandschaft
Die Vorstandschaft des Tennisclub Wagshurst setzt sich nach der Generalversamlung vom 19.11.2021 aus zwei Komponenten zusammen. Zum einen aus dem geschaftsführenden Vorstand (Kernvorstand) wo jedes der 3 von der Mitgliederversammlung für 2 Jahre gewählten Mitglieder einzeln vertretungsberechtigt ist.
Die weiteren Vorstandmitglieder sind ohne Vertretungsbefugnis (Fachvorstand) sind ohne Vertretungsbefugnis und werden vom Kernvorstand bestellt. Über deren Aufgaben und Amtsdauer entscheidet ausschließlich der Kernvorstand. Die Bestellung der Fachvorstandmitglieder ist allerdings von der Mitgliederversammlung zu bestätigen und kann von dieser auch jederzeit widerrufen werden.
Kernvorstand



Fachvorstand




